Das allgemeine Vertragsrecht ist einer der Schwerpunkte bei der Tätigkeit als Anwalt, da es Grundsatzfragen zu dem Zustandekommen und der Auflösung oder Beendigung der Verträge enthält, die täglich jeden Bürger berühren, bei Abschluss eines Kaufvertrags nach §§ 433 ff BGB, bei einem Mietvertrag nach §§ 535 ff BGB und Arbeitsvertrag oder Darlehen, Werkvertrag, einer Schenkung, dem Versicherungsvertrag oder einer Bürgschaft. Verträge jeglicher Art prägen unser tägliches Leben. Sie haben einen besonders hohen Stellenwert. Der Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg beschäftigt sich auch mit Schiedsverfahren.
Das allgemeine Vertragsrecht – Basis sämtlicher Verträge
Allgemeines Vertragsrecht ist ein Schlagwort und eine Bezeichnung, daher ist es die Basis zugleich die Schnittstelle der anderen Rechtsbereiche, die der Rechtsanwalt Ungarn als Schwerpunkt hat, wie beispielsweise Mietrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht und auch die Schiedsverfahren. Verträge schließt jeder, wenn man beim Bäcker Brötchen kauft und dafür bezahlt, wenn man einen Handwerker beauftragt, der im Haus etwas reparieren soll, muss dafür ein vereinbarter Werklohn entrichtet werden, wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird usw.
Beratung zum allgemeinen Vertragsrecht durch einen Anwalt
Beratungsbedarf besteht ggf. bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrags der von großer Bedeutung für Sie ist, bspw. wenn es um die Klauseln einer Bank oder der Versicherung geht, die Sie nicht überblicken oder wenn es um einen Bauvertrag geht, der nochmals überprüft werden soll, inwieweit Mängel am Bau oder die Insolvenz eines Bauträgers darin abgesichert ist. Durch Leichtsinn in eine vermeidbare Schuldenfalle zu geraten kann jeder mithilfe eines Anwalts vermeiden.
Durch eine Beratung und die Durchsicht von den zu unterzeichnenden Verträgen können Anwälte ihre Klienten vor Überraschungen, Ärger und Schulden bewahren und das gegen relativ geringe Kosten. Sie können Ihrem Anwalt unzählige Fragen stellen, er wird Ihnen mit Rat und Tat helfen. Die von Mandanten häufig gefragten Themenbereiche des Vertragsrechts sind: Beratung, Mietrecht, Kaufrecht, Pachtrecht, Dienstleistungs- und Werkvertragsrecht, Software-Verträge, IT-Recht, Wartungsvertrag u. v. m.
Allgemeines Vertragsrecht und die AGBs
Das allgemeine Vertragsrecht überprüft die AGBs der verschiedenen Vertragstypen und entwirft diese auch, vor allem im EDV-Recht, beim Kauf-, Miet- und Werkvertrag. Trotz der jahrelangen Rechtsprechung finden sich in den AGBs einzelner Verträge vielfach wiederholt gleiche Fehler, die leicht zu vermeiden wären. Einem Verbraucher kann der RA ebenfalls gut helfen, wenn dieser entgegen seinen Willen in einem Vertrag bleiben soll und sein Widerruf, den er auf Abschluss eines Vertrages als nichtig erklärt wird, bspw. bei einer Pkw-Finanzierung oder bei einem Leasing, wenn die Widerrufsbelehrung in der Regel eines Auto-Hauses, den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Dann kann Ihnen der Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg im Schiedsverfahren zur Seite stehen.
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